Aktien versteuern in der Schweiz: Ein Guide für Anleger:innen

20.02.2026

Wer in Aktien investiert, hofft auf Kursgewinne. Doch beim Ausfüllen der Steuererklärung entstehen Fragen: Was darf ich behalten? Die gute Nachricht: Die Schweiz ist für Privatanleger:innen steuerlich attraktiv – wenn Sie die Regeln kennen. Wir zeigen Ihnen, worauf es ankommt.

In Kürze

  • Private Kapitalgewinne (Kursgewinne) sind in der Schweiz in der Regel steuerfrei.
  • Dividenden und Zinsen gelten als Einkommen und unterliegen der Verrechnungssteuer von 35 Prozent.
  • Für gewerbsmässige Wertschriftenhändler:innen gelten andere Regeln

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Steuern und Aktien: Grundwissen, das sich auszahlt

Investieren an der Börse dreht sich nicht nur um Rendite und Risiko, sondern auch um Steuern. Viele Neueinsteiger:innen befürchten, dass der Fiskus ihnen einen Grossteil der Gewinne wieder wegnimmt. Diese Sorge ist hierzulande oft unbegründet. Im internationalen Vergleich ist das Schweizer System für Privatanleger:innen sehr attraktiv. Trotzdem gibt es Fallstricke, die teuer werden.

Um Ihre Aktien in der Schweiz korrekt zu versteuern, müssen Sie eine zentrale Unterscheidung kennen: den Unterschied zwischen dem Gewinn, der durch den Verkauf einer Wertschrift entsteht (Kapitalgewinn), und dem Ertrag, den eine Wertschrift laufend abwirft (Vermögensertrag).

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Kursgewinne: Meist steuerfrei (Private Kapitalgewinne).
  • Dividenden: Steuerbares Einkommen (Vermögensertrag).
  • Vermögen: Aktien zählen zum steuerbaren Vermögen.
  • Verrechnungssteuer: 35% Vorabzug, der rückforderbar ist.

Die goldene Regel: Kapitalgewinne sind (meist) steuerfrei

Das ist der wohl grösste Vorteil für Anleger:innen in der Schweiz. Kaufen Sie eine Aktie und verkaufen diese später zu einem höheren Preis wieder, ist der erzielte Gewinn – der sogenannte Kapitalgewinn – für Privatpersonen steuerfrei. Sie zahlen auf diesen Gewinn also keine Einkommenssteuer.

Ein Rechenbeispiel: Sie kaufen 50 Aktien eines Schweizer Unternehmens für CHF 100.– pro Stück. Fünf Jahre später steht der Kurs bei CHF 150.–. Sie verkaufen Ihre Anteile und erzielen einen Gewinn von CHF 2’500.–. Dieser Betrag gehört Ihnen vollständig steuerfrei. In vielen anderen Ländern (wie etwa Deutschland oder den USA) müssten Sie auf diesen Gewinn eine Kapitalertragssteuer zahlen. In der Schweiz fällt keine solche Steuer an, sofern Sie als privater Anleger gelten.

Doch aufgepasst: Diese Regel gilt nur für das sogenannte Privatvermögen. Sobald die Steuerbehörde Ihre Tätigkeit als «gewerbsmässig» einstuft, werden Aktiengewinne versteuert wie normales Einkommen – inklusive Sozialabgaben. Wir erklären das gleich noch genauer.

Dividenden versteuern: Das gilt es zu beachten

Während Kursgewinne steuerfrei sind, sieht die Lage bei den Erträgen anders aus. Dividenden (bei Aktien) und Zinsen (bei Obligationen) gelten als Einkommen. Sie müssen diese Erträge in Ihrer Steuererklärung als Einkommen aus Wertschriften angeben. Sie werden dann zu Ihrem übrigen Einkommen (Lohn) addiert und mit Ihrem persönlichen Steuersatz besteuert.

Die Verrechnungssteuer in der Steuererklärung

Um sicherzustellen, dass Sie Ihre Dividenden in der Schweiz versteuern, wendet der Staat einen Mechanismus an: die Verrechnungssteuer. Wenn ein Schweizer Unternehmen Dividenden ausschüttet, erhalten inländische Anleger:innen nur 65 Prozent des Betrags. Die restlichen 35 Prozent gehen direkt an die Eidgenössische Steuerverwaltung.

  1. Ausschüttung: Das Unternehmen beschliesst eine Dividende von CHF 100.–.
  2. Abzug: Die Bank schreibt Ihnen CHF 65.– gut. CHF 35.– gehen an den Staat (Verrechnungssteuer).
  3. Deklaration: Sie geben die Brutto-Dividende (CHF 100.–) im Wertschriftenverzeichnis Ihrer Steuererklärung an.

Rückerstattung

Wenn Sie korrekt deklariert haben, verrechnet das Steueramt die zurückbehaltenen CHF 35.– mit Ihrer Schlussrechnung oder zahlt sie zurück.

Wichtig: Vergessen Sie die Deklaration, ist das Geld verloren. Die Verrechnungssteuer dient als «Pfand», um Ihre Ehrlichkeit zu garantieren.

Sonderfall: Ausschüttung aus Kapitalanlagereserven

Es gibt eine Ausnahme bei Dividenden: Stammt die Ausschüttung aus sogenannten «Reserven aus Kapitaleinlagen» (oft abgekürzt als KER oder Agio), ist sie für Privatanleger:innen steuerfrei. In der jährlichen Aufstellung Ihres Depots (Steuerauszug) wird dies meist separat ausgewiesen. Grosse Schweizer Konzerne nutzen diese Möglichkeit gelegentlich, um steuerfreie Dividenden auszuschütten.

Fonds und ETFs: Thesaurierend oder ausschüttend?

Viele Anleger:innen, die in ETFs (Exchange Traded Funds) oder Fonds investieren, fragen sich: Soll ich einen ausschüttenden oder einen thesaurierenden (wiederanlegenden) Fonds wählen?

In vielen Ländern ist dies eine steuerliche Entscheidung. In der Schweiz spielt es kaum eine Rolle. Die Eidgenössische Steuerverwaltung schaut bei thesaurierenden Fonds einfach darauf, was an Dividenden und Zinsen intern angefallen ist. Sie besteuert diesen Betrag, als wäre er an Sie ausgezahlt worden. Sie müssen also auch bei thesaurierenden Fonds ein fiktives Einkommen versteuern. Ihr Bank-Steuerauszug weist diesen «steuerbaren Ertrag» meist aus.

Das Risiko: Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel

Das grösste Risiko für aktive Anleger:innen ist die Umqualifizierung zum gewerbsmässigen Wertschriftenhändler. Passiert dies, sind Ihre Kapitalgewinne in der Schweiz steuerpflichtig. Zudem müssen Sie auf den Gewinnen AHV/IV/EO-Beiträge zahlen, was die Rendite massiv schmälert.

Wann passiert das? Die Steuerbehörden schauen sich Ihren Handel genau an. Wichtige Kriterien sind eine hohe Häufigkeit von Transaktionen, kurze Haltedauern oder der Einsatz von Fremdkapital (Investieren auf Kredit). Um Klarheit zu schaffen, existiert das Kreisschreiben Nr. 36 der eidgenössischen Steuerverwaltung. Wer die dort genannten fünf Punkte erfüllt, gilt sicher als privater Anleger (Safe Haven).

  • Haltedauer: Sie halten die Wertpapiere mindestens 6 Monate, bevor Sie verkaufen.
  • Volumen: Das Transaktionsvolumen (Summe aller Käufe und Verkäufe pro Jahr) ist nicht höher als das Fünffache Ihres Wertschriftenbestands zu Beginn der Steuerperiode.
  • Lebensunterhalt: Die Kapitalgewinne machen weniger als 50 Prozent Ihres Reineinkommens aus.
  • Keine Derivate: Sie nutzen Optionen und Futures nur zur Absicherung, nicht zur Spekulation.
  • Keine Schulden: Sie finanzieren Ihre Anlagen nicht mit Fremdkapital.

Entwarnung für die meisten

Selbst wenn Sie eines dieser Kriterien verletzen (z.B. weil Sie einmalig viel umschichten und das Volumen-Limit überschreiten), werden Sie nicht sofort zum Profi-Händler. Die Behörden prüfen den Einzelfall dann genauer. Wer sein Geld «normal» anlegt, um für das Alter vorzusorgen oder Vermögen aufzubauen, und nicht täglich tradet wie ein Hedgefonds-Manager, hat selten Probleme.

Vermögenssteuer auf Aktien nicht vergessen

Neben der Einkommenssteuer gibt es in der Schweiz die Vermögenssteuer. Aktien, Fonds, Obligationen und auch Kryptowährungen auf Ihrem Depot zählen zu Ihrem steuerbaren Vermögen. Massgebend für die Bewertung ist der Steuerwert per 31. Dezember. Für kotierte Wertpapiere entspricht dieser dem Schlusskurs des letzten Börsentages im Dezember, unabhängig davon, wie sich die Kurse während des Jahres entwickelt haben.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung veröffentlicht jährlich die sogenannte «Kursliste» (ICTax), in der die steuerlich relevanten Schlusskurse für fast alle gängigen Wertpapiere aufgeführt sind.

Ausländische Aktien und Quellensteuern

Wenn Sie Aktien aus dem Ausland halten (z.B. Apple, Microsoft oder internationale Konzerne aus der EU), behalten diese Länder oft ebenfalls eine Steuer auf Dividenden ein – die ausländische Quellensteuer. Da Sie die Dividende auch in der Schweiz als Einkommen versteuern müssen, käme es zu einer Doppelbesteuerung.

Die Schweiz unterhält mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Dank diesen können Sie sich einen Teil der ausländischen Steuer anrechnen lassen oder zurückfordern. In der Steuererklärung gibt es dafür spezielle Formulare (z.B. das Formular DA-1). Die Anrechnung lohnt sich oft erst ab einer gewissen Summe an ausländischen Dividenden (meist ab CHF 100.– anrechenbarer Steuer), da der Aufwand sonst den Ertrag übersteigt.

Für US-Aktien sollten Sie bei Ihrer Bank das Formular W-8BEN ausfüllen. Damit reduziert sich der Steuerabzug in den USA automatisch von 30 auf 15 Prozent, was die Sache deutlich vereinfacht.

Praktische Tipps für die Steuererklärung

Die Digitalisierung hat auch vor dem Steueramt nicht haltgemacht. Ob Sie nun TaxMe im Kanton Bern, die Software des Kanton Zürichs nutzen – das Prinzip bleibt gleich. Um Fehler zu vermeiden, sollten Sie strukturiert vorgehen.

Tipp: Der E-Steuerauszug: Ein Zeitsparer

Die meisten Schweizer Banken, darunter PostFinance, bieten einen elektronischen Steuerauszug (E-Steuerauszug) an. Dieses PDF enthält alle relevanten Zahlen übersichtlich zusammengefasst sowie oft einen Barcode zum Importieren. Sie laden die Datei einfach in Ihre Steuersoftware (z.B. TaxMe, eTax), und alle Dividenden, Käufe, Verkäufe und Vermögenswerte werden automatisch in das Wertschriftenverzeichnis eingetragen. Das spart viel Zeit und verhindert Tippfehler. Kontoauszug, Steuerauszug und Zinsabschluss | PostFinance

Häufige Fehler vermeiden

  • Spesen nicht abziehen: Die Kosten für die Vermögensverwaltung (Depotgebühren) können Sie in den meisten Kantonen vom Einkommen abziehen (Pauschal oder effektiv). Transaktionskosten (Courtagen) sind hingegen meist nicht abzugsfähig.
  • Verrechnungssteuer vergessen: Wer seine Konten und Depots nicht vollständig deklariert, schenkt dem Staat 35 Prozent Ertrag.
  • Kryptowährungen ignorieren: Auch Bitcoin & Co. gehören ins Wertschriftenverzeichnis (unter «übrige Guthaben» oder Wertschriften, je nach Kanton), bewertet zum Jahresendkurs.

Fazit: Wissen, was zählt

Steuern sind komplex, aber für privates Anlegen in der Schweiz kein Hindernis – im Gegenteil. Die Steuerfreiheit auf Kapitalgewinnen ist ein Top-Argument für Chancen bezüglich des langfristigen Vermögensaufbaus mit Aktien. Wer seine Hausaufgaben macht, den Steuerauszug der Bank nutzt und die Grundregeln zu Dividenden und gewerbsmässigem Handel kennt, kann der Steuererklärung gelassen entgegensehen.

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Disclaimer

Dieser Artikel dient der Information und stellt keine Steuer- oder Anlageberatung dar. Geldanlagen sind mit Risiken bis hin zum Totalverlust verbunden. Steuergesetze können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine Fachperson.

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