Ausländische Aktien und Quellensteuern
Wenn Sie Aktien aus dem Ausland halten (z.B. Apple, Microsoft oder internationale Konzerne aus der EU), behalten diese Länder oft ebenfalls eine Steuer auf Dividenden ein – die ausländische Quellensteuer. Da Sie die Dividende auch in der Schweiz als Einkommen versteuern müssen, käme es zu einer Doppelbesteuerung.
Die Schweiz unterhält mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Dank diesen können Sie sich einen Teil der ausländischen Steuer anrechnen lassen oder zurückfordern. In der Steuererklärung gibt es dafür spezielle Formulare (z.B. das Formular DA-1). Die Anrechnung lohnt sich oft erst ab einer gewissen Summe an ausländischen Dividenden (meist ab CHF 100.– anrechenbarer Steuer), da der Aufwand sonst den Ertrag übersteigt.
Für US-Aktien sollten Sie bei Ihrer Bank das Formular W-8BEN ausfüllen. Damit reduziert sich der Steuerabzug in den USA automatisch von 30 auf 15 Prozent, was die Sache deutlich vereinfacht.