Kapitalgewinne sind meist steuerfrei
Dies ist der Punkt, der die Schweiz für Krypto-Anleger:innen so attraktiv macht. Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Privatvermögen sind steuerfrei.
Ein Beispiel: Sie kaufen im März einen Bitcoin für CHF 40'000.–. Im November steigt der Kurs, und Sie verkaufen die-sen Bitcoin für CHF 70'000.–. Der Gewinn von CHF 30'000.– gehört Ihnen vollständig. Sie müssen darauf keine Ein-kommenssteuer zahlen. Dieser Grundsatz gilt für alle Währungen, egal ob Bitcoin, Ether oder kleinere Altcoins. Vo-raussetzung ist jedoch, dass Sie als private:r Anleger:in und nicht als gewerbsmässiger Händler eingestuft werden (dazu später mehr).
Wichtig: Auch Verluste sind Privatsache. Wenn Sie mit dem oben genannten Bitcoin statt eines Gewinns einen Verlust von CHF 10'000.– einfahren, können Sie diesen Verlust nicht von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen.