Kryptowährungen versteuern − so geht’s!

09.08.2024

Wie alle anderen Vermögensanlagen müssen auch Kryptowährungen in der jährlichen Steuererklärung angegeben werden. Doch was verlangt das Steueramt konkret? Wer die Regeln kennt, kann teure Fehler vermeiden. Wir zeigen kompakt, welche Gewinne steuerfrei bleiben und welche Werte Sie in der Steuererklärung zwingend deklarieren müssen.

In Kürze

  • Kryptowährungen unterliegen der Vermögenssteuer: Deklaration zum Kurswert per 31. Dezember.
  • Private Kursgewinne sind meist steuerfrei, während Erträge aus Staking oder Mining als Einkommen gelten.
  • Die Grenze zum gewerbsmässigen Handel ist fliessend – wird sie überschritten, werden Gewinne steuerpflichtig.

Rechtslage: Kryptowährungen und Steuern

Für Schweizer Steuerpflichtige ist die Ausgangslage im internationalen Vergleich erfreulich. Unser Steuersystem ist prinzipiell krypto-freundlich, sofern Sie die Spielregeln kennen und einhalten. Das Wichtigste vorab: Sie müssen Ihre digitalen Bestände angeben. Werden Kryptowährungen in der Steuererklärung verschwiegen, gilt dies als Steuerhinterziehung – und das kann teuer werden, inklusive Nachsteuern und Bussen. Doch keine Sorge: Die Deklaration ist meist weniger kompliziert als gedacht.

Vermögenssteuer: Krypto-Besitz deklarieren

In der Schweiz unterliegen Krypto-Assets wie Bitcoin, Ether oder Solana der Vermögenssteuer. Das Steueramt betrachtet Ihre digitalen Coins und Token ähnlich wie Bankguthaben, Aktien oder Bargeld. Sie gelten als «bewegliches Kapitalvermögen». Das bedeutet für Sie: Sie müssen Ihren gesamten Bestand an Kryptowährungen im Wertschriftenverzeichnis Ihrer Steuererklärung aufführen.

Stichtag 31. Dezember ist entscheidend

Massgebend für die Berechnung der Vermögenssteuer ist der Verkehrswert am Ende der Steuerperiode, also in der Regel am 31. Dezember. Es spielt keine Rolle, ob Sie die Coins im Januar kauften und im Sommer hohe Buchgewinne hatten – bricht der Kurs bis zum Jahresende ein, müssen Sie nur den tieferen Wert versteuern. Umgekehrt gilt natürlich dasselbe: Ist der Kurs durch die Decke gegangen, erhöht sich Ihr steuerbares Vermögen entsprechend.

Welcher Krypto-Kurs gilt?

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) publiziert in ihrer Kursliste (ICTax) offizielle Jahresendkurse für die gängigsten Kryptowährungen. Dies ist eine enorme Erleichterung für das Ausfüllen der Steuererklärung.

  1. Prüfen Sie, ob Ihre Währung in der ICTax-Liste der ESTV aufgeführt ist.
  2. Wenn ja: Übernehmen Sie diesen Wert in Franken pro Einheit.
  3. Wenn nein: Nutzen Sie den Jahresendkurs einer grossen, gängigen Plattform wie CoinMarketCap oder Coingecko. Rechnen Sie diesen – falls nötig – in Schweizer Franken um.

Sollte für einen sehr exotischen Coin gar kein Marktwert ermittelbar sein (zum Beispiel bei ganz neuen Projekten oder illiquiden Token), müssen Sie diesen zumindest zum Einstandspreis (Kaufpreis) deklarieren. Ein Wert von «Null» wird vom Steueramt nur akzeptiert, wenn der Token nachweislich wertlos geworden ist.

Einkommenssteuer: Kapitalgewinne vs. Erträge

Während die Vermögenssteuer relativ simpel ist (Bestand mal Kurs), entstehen bei der Einkommenssteuer die meisten Fragen. Hier gilt es, zwei Kategorien strikt zu trennen: Kapitalgewinne und Erträge.

Kapitalgewinne sind meist steuerfrei

Dies ist der Punkt, der die Schweiz für Krypto-Anleger:innen so attraktiv macht. Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Privatvermögen sind steuerfrei.

Ein Beispiel: Sie kaufen im März einen Bitcoin für CHF 40'000.–. Im November steigt der Kurs, und Sie verkaufen die-sen Bitcoin für CHF 70'000.–. Der Gewinn von CHF 30'000.– gehört Ihnen vollständig. Sie müssen darauf keine Ein-kommenssteuer zahlen. Dieser Grundsatz gilt für alle Währungen, egal ob Bitcoin, Ether oder kleinere Altcoins. Vo-raussetzung ist jedoch, dass Sie als private:r Anleger:in und nicht als gewerbsmässiger Händler eingestuft werden (dazu später mehr).

Wichtig: Auch Verluste sind Privatsache. Wenn Sie mit dem oben genannten Bitcoin statt eines Gewinns einen Verlust von CHF 10'000.– einfahren, können Sie diesen Verlust nicht von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen.

Krypto-Erträge sind steuerpflichtig

Anders als bei Kursgewinnen sind Erträge aus Krypto-Aktivitäten, bei denen Ihnen neue Coins oder Token zufliessen, einkommenssteuerpflichtig. Sie sind mit Zinsen auf einem Sparkonto oder Dividenden bei Aktien vergleichbar. Diese Erträge sind mit Zinsen auf einem Sparkonto oder Dividenden bei Aktien vergleichbar und unterliegen der Einkommenssteuer.

Zu den steuerbaren Erträgen gehören:

  • Mining: Werden Sie für das Zurverfügungstellen von Rechenleistung mit neuen Coins belohnt, gilt der Marktwert zum Zeitpunkt des Zuflusses als Einkommen.
  • Staking: Blockchains, die auf «Proof of Stake» setzen (wie Ethereum), belohnen Anleger:innen, die ihre Coins im Netzwerk sperren («locken»), mit neuen Coins. Diese Besteuerung von Staking Rewards ist ein wichtiges Thema: Jeder erhaltene Reward muss zum Wert des Erhalts als Einkommen versteuert werden.
  • Airdrops: Erhalten Sie kostenlos neue Token in Ihre Wallet (z. B. als Marketingaktion eines neuen Projekts), ist dies ein steuerbarer Vermögenszugang.
  • Lending: Verleihen Sie Ihre Coins über DeFi-Plattformen  und erhalten Zinsen, sind diese steuerbar. Jegliche Aktivitäten, welche zu einem Zufluss von neuen Coins führen, sind Einkommenssteuerpflichtig

Rechenbeispiel Staking

Sie besitzen 32 Ether und betreiben Staking. Über das Jahr verteilt erhalten Sie insgesamt 1,5 Ether als Belohnung. Der Wert dieser 1,5 Ether zum jeweiligen Zeitpunkt der Auszahlung addiert sich auf CHF 3'500.–. Diese CHF 3'500.– müssen Sie in der Steuererklärung als «Ertrag aus Wertschriften» eintragen. Sie erhöhen Ihr steuerbares Einkommen, genau wie Ihr Lohn.

Risiko: Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel

Die Steuerfreiheit auf Kapitalgewinnen hat eine wichtige Einschränkung: Sie gilt nur für die private Vermögensverwaltung. Sobald die Steuerbehörde Ihre Aktivitäten als «gewerbsmässigen Wertschriftenhandel» einstuft, ändert sich die Situation drastisch.

In diesem Fall werden Ihre Kapitalgewinne als Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit besteuert. Das bedeutet nicht nur Einkommenssteuer, sondern auch Sozialabgaben (AHV/IV/EO), die auf den Gewinn fällig werden. Das kann die Steuerlast massiv erhöhen.

Wann gelten Sie als Profi-Trader?

Die Abgrenzung ist nicht immer schwarz-weiss. Die Steuerbehörden prüfen den Einzelfall. Um jedoch Rechtssicherheit zu schaffen, hat die ESTV im Kreisschreiben Nr. 36 fünf Kriterien definiert (die sogenannten «Safe-Haven-Regeln»). Wenn Sie alle diese Kriterien erfüllen, gelten Sie sicher als Privatanleger:in:

  • Haltedauer: Sie halten die Wertschriften (Coins) mindestens sechs Monate, bevor Sie sie verkaufen.
  • Transaktionsvolumen: Das totale Transaktionsvolumen (Käufe und Verkäufe addiert) pro Kalenderjahr übersteigt nicht das Fünffache Ihres Wertschriften- und Guthabenbestands zu Beginn der Steuerperiode.
  • Lebensunterhalt: Die Kapitalgewinne sind nicht notwendig, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten (sie machen weniger als 50% Ihres Nettoeinkommens aus).
  • Fremdkapital: Sie investieren nicht auf Kredit. Der Kauf von Kryptowährungen ist vollständig mit eigenem Vermögen finanziert.
  • Derivate: Sie nutzen keine Derivate (Futures, Optionen) zu reinen Spekulationszwecken, sondern höchstens zur Absicherung des eigenen Depots.

Achtung

Auch wenn Sie eine oder mehrere dieser Kriterien verletzen (z. B. höheres Volumen oder kurzfristiges Trading), werden Sie nicht automatisch als gewerbsmässig eingestuft. Die Steuerverwaltung schaut sich dann das Gesamtbild an. Wer jedoch systematisch, mit Fremdkapital und hoher Frequenz handelt, um regelmässige Gewinne zu erzielen, bewegt sich auf dünnem Eis.

Nicht jede aktive Anlegerin und nicht jeder aktive Anleger ist gleich ein Profi Trader. Gewerbsmässiger Wertschrif-tenhandel ist die Ausnahme, nicht die Regel. Erst bei systematischem, häufigem Trading mit klar erkennbarer Er-werbsabsicht wird es steuerlich kritisch. Entscheidend ist das Gesamtbild der Aktivitäten
Kay Waefler, Digital Assets Manager

Spezialfälle: DeFi, NFTs und Keys

DeFi und Liquidity Mining

Der Bereich Decentralized Finance (DeFi) ist komplex. Wenn Sie Paare von Token in einen Liquidity Pool geben, erhalten Sie oft «Liquidity Provider Tokens» (LP Tokens) zurück. Steuerlich kann dies als Veräusserung der ursprünglichen Coins gewertet werden, was steuerliche Folgen haben kann. Zudem sind die Erträge aus diesen Pools (Rewards) steuerbares Einkommen. Hier ist eine saubere Dokumentation zwingend notwendig.

NFTs (Non-Fungible Tokens)

Auch digitale Kunstwerke oder Sammlerstücke auf der Blockchain sind Vermögen. Die Bewertung ist oft schwierig, da NFTs illiquide sind. Wenn kein offizieller Marktwert besteht, gilt in der Regel der Kaufpreis. Haben Sie ein NFT für CHF 500.– gekauft und es ist heute theoretisch CHF 50'000.– wert, aber Sie haben es nicht verkauft, bleibt oft der Kaufpreis als Vermögenswert massgebend, bis ein Verkauf stattfindet oder ein klarer Marktwert etabliert ist. Vorsicht: Wenn Sie selbst NFTs erstellen und verkaufen (Creator), ist das fast immer gewerbsmässiges Einkommen.

Verlust der Private Keys

Ein Albtraum, aber steuerlich relevant: Wenn Sie den Zugriff auf Ihre Wallet verlieren (Key verloren), besitzen Sie das Vermögen faktisch nicht mehr. Sie können diesen Verlust jedoch nur steuerlich geltend machen, wenn Sie glaubhaft nachweisen können, dass der Zugriff unwiederbringlich verloren ist. Eine blosse Behauptung reicht dem Steueramt meist nicht.

Tipps für die Krypto-Steuererklärung

Die Angst vor der Steuererklärung ist oft grösser als der Aufwand. Mit der richtigen Vorbereitung ist das Thema Kryptowährungen versteuern in der Schweiz gut machbar.

Das sollten Sie vermeiden

  • Lückenhafte Dokumentation: Das Steueramt kann bis zu zehn Jahre zurückblicken. Bewahren Sie alle Belege auf.
  • Falsche Wechselkurse: Nutzen Sie offizielle Jahresendkurse. Selbstdefinierte Kurse fallen auf.
  • Verschweigen von Wallets: Dank der Blockchain ist vieles transparent. Verschweigen lohnt sich nicht und ist strafbar.
  • Vermischung von Strategien: Trennen Sie langfristiges Halten (HODLing) von kurzfristigem Trading, idealerweise auf verschiedenen Wallets.

Technische Hilfsmittel nutzen

Viele internationale Krypto-Börsen bieten mittlerweile Steuerreports an. Diese sind jedoch oft nicht perfekt auf das Schweizer Steuerrecht zugeschnitten. Dieser Report wird in der Regel von den meisten kantonalen Steuerämtern als Beilage akzeptiert.

Kryptowährungen einfach und sicher handeln

Mit der Krypto-Lösung von PostFinance investieren Sie so einfach wie noch nie in Bitcoin & Co. – direkt im E-Finance oder in der PostFinance App. Ihr Vorteil bei der Steuer: Dank des übersichtlichen Vermögensausweises am Jahresende übernehmen Sie die Werte bequem in Ihre Steuererklärung. Keine komplizierten Excel-Listen, keine Suche nach Kursen.

Fazit: Wissen zahlt sich aus

Kryptowährungen sind gekommen, um zu bleiben – auch in der Steuererklärung. Die Regeln für 2026 sind klarer definiert als in den Anfangsjahren. Grundsätzlich gilt: Transparenz ist der beste Schutz vor Ärger. Deklarieren Sie Ihre Bestände im Vermögen und Ihre Erträge im Einkommen. Geniessen Sie dafür das Privileg der steuerfreien Kapitalgewinne, welche die Schweiz im internationalen Vergleich so attraktiv macht.

Bei komplexen Situationen, insbesondere wenn Sie hohe Summen bewegen, Staking in grossem Stil betreiben, unsicher bezüglich der Gewerbsmässigkeit sind oder sonstigen Unsicherhheiten, lohnt sich der Gang zu einer spezialisierten Steuerberatung. Denn am Ende gilt auch bei den Steuern: Wissen, was zählt.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient Informationszwecken und stellt keine Steuer- oder Anlageberatung dar. Steuergesetze und die Praxis der Behörden können sich ändern und je nach Kanton variieren. PostFinance übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben. Kryptowährungen sind volatil; das Risiko liegt allein bei den Anleger:innen.

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