Teilnahmebedingungen

Für E-Vermögensverwaltung, Anlageberatung Plus, Fondsberatung Basis und Selfservice Fonds.

Die Teilnahme an der Verlosung von 10 x 5'000 Franken der Veranstalterin PostFinance AG (nachfolgend PostFinance genannt) richtet sich nach den nachstehenden Bedingungen. Mit der Investition von mind. 5'000 Franken im Promotionszeitraum akzeptieren die Teilnehmer:innen diese Teilnahmebedingungen.

  • Teilnahmeberechtigt an der Verlosung sind alle PostFinance-Kund:innen mit Wohnsitz in der Schweiz, die zwischen dem 30. September 2024 und 30. November 2024 eine der folgenden Anlagelösungen eröffnen und mind. 5'000 Franken (netto) investieren: E-Vermögensverwaltung, Anlageberatung Plus, Fondsberatung Basis, Selfservice Fonds.
  • Teilnahmeberechtigt an der Verlosung sind auch alle PostFinance-Kund:innen mit einer bestehenden Anlagelösung (E-Vermögensverwaltung, Anlageberatung Plus, Fondsberatung Basis oder Selfservice Fonds), die zwischen dem 30. September 2024 und 30. November 2024 mind. 5'000 Franken zusätzlich investieren.
  • Die investierten 5'000 Franken gelten pro Anlagelösung und es ist nicht möglich, den Betrag auf mehrere Anlagelösungen aufzuteilen.
  • Die Anlagelösung muss mind. drei Monate, bis 28. Februar 2025, aktiv und das Kapital investiert sein. Es zählt das im Promotionszeitraum investierte Kapital, unabhängig von Wertschwankungen, abzüglich allfälliger Rücknahmen.
  • Verlost werden 10 x 5'000 Franken.
  • Die Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen. Die Gewinner:innen werden auf dem Postweg informiert. Der Gewinn kann nicht an Dritte übertragen werden.
  • Jede Kund:in kann pro Kundenstamm maximal einmal bei der Verlosung teilnehmen und hat die Möglichkeit, von total 10 x 5'000 Franken, maximal 1 x 5'000 Franken zu gewinnen.
  • Die Gewinner:innen werden Anfang März gezogen und ein allfälliger Gewinn wird auf Ihr Anlagekonto der Anlagelösung E-Vermögensverwaltung oder Anlageberatung Plus bzw. auf Ihr Referenzkonto der Anlagelösung Fondsberatung Basis oder Selfservice Fonds ausbezahlt. Falls das Gutschriftskonto nicht der Promotionswährung entspricht, erfolgt die Auszahlung, sofern möglich, auf ein Konto in Schweizer Franken.
  • Der Gewinnbetrag unterliegt der Einkommenssteuer und der Verrechnungssteuer, weshalb die Gewinner:in den Betrag in der Steuererklärung angeben muss. Die Gewinner:innen sind zudem verpflichtet, PostFinance innert 60 Tagen eine Wohnsitzbestätigung zwecks Weiterleitung an die eidgenössische Steuerverwaltung zuzustellen. Ohne ordnungsgemässe Zustellung der Wohnsitzbestätigung an PostFinance erlischt der Anspruch auf den Gewinn. Die Gewinner:innen nehmen zur Kenntnis und stimmen zu, dass die Angaben über den Gewinn (Betrag und Personalien) mittels Meldeformular an die ESTV gemeldet werden (Meldung im Sinne von Art. 20a VSTG).
  • Alle Gewinner:innen haben das Recht, vom Gewinn zurückzutreten. In diesem Fall muss sich die Person an unser Customer Center unter +41 58 448 14 14 wenden.
  • Nach Teilnahmeschluss lost PostFinance aus allen Teilnehmer:innen die Gewinner:innen mittels Zufallsverfahren aus. Die Verlosung findet Anfang März 2025 unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. PostFinance informiert die Gewinner:innen schriftlich innert zehn Tagen.
  • PostFinance schliesst jegliche Haftung im Zusammenhang mit dem Wettbewerb aus, soweit gesetzlich zulässig.
  • PostFinance kann diese Teilnahmebedingungen jederzeit abändern. PostFinance behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Bei vermutetem Betrug oder Missbrauch, Verstoss gegen die vorliegenden Teilnahmebedingungen oder anderen ähnlichen Verhaltensweisen kann PostFinance ohne Angabe von Gründen einzelne Personen von der Verlosung ausschliessen. Bei Ausschluss oder Stopp der Verlosung entsteht kein Auszahlungs- oder Schadenersatzanspruch.
  • Über das Gewinnspiel führt PostFinance keine Korrespondenz. Es besteht kein Auskunftsrecht für die Teilnehmer:innen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Das Gewinnspiel unterliegt schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern.
  • PostFinance weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass alle hier oder auf verlinkten Seiten zur Verfügung gestellten Informationen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren und/oder Rechten darstellen. Hiermit handelt es sich zudem um keine Anlageempfehlung.

Häufige Fragen

  • Nein, Sie können maximal einmal pro Kundenstamm an der Verlosung teilnehmen, wenn Sie zwischen dem 30. September 2024 und 30. November 2024 eine Anlagelösung eröffnen oder in eine bestehende Anlagelösung investieren. Der Anlagebetrag von mind. 5'000 Franken muss einbezahlt werden, die Anlagelösung bis zum 30. November 2024 aktiv und das Kapital investiert sein.

  • Das Angebot gilt in beiden Fällen. Sie können die Anlagelösungen sowohl selbstständig via E-Finance oder in der PostFinance-Filiale zusammen mit einer Berater:in eröffnen.

  • Das Angebot gilt pro Kundenstamm. Sie können eine Anlagelösung deshalb sowohl auf eine Einzelkundenbeziehung als auch auf eine Partnerkundenbeziehung bzw. auf ein Partnerdepot eröffnen oder führen. Weitere Teilnahmebedingungen zu den einzelnen Produkten und Merkblätter zu den Anlagelösungen finden Sie unter Informationen zum Anlegen.

  • Ja, wenn Sie bereits eine Anlagelösung (E-Vermögensverwaltung, Anlageberatung Plus, Fondsberatung Basis oder Selfservice Fonds) haben und zwischen dem 30. September 2024 und 30. November 2024 in der gleichen Anlagelösung 5’000 Franken investieren, haben Sie ebenfalls die Chance auf einen Gewinn von 5'000 Franken. Allfällige Rücknahmen aus dem Anlagevermögen ab 30. September werden abgezogen. Der Nettoinvestitionsbetrag muss zwischen dem 30. September 2024 und 30. November 2024 mind. 5'000 Franken betragen und das Kapital bis zum 28. Februar 2024 investiert sein.

  • Nein, das Angebot gilt nicht, wenn Sie Geld von einer Anlagelösung in eine andere Anlagelösung transferieren. Sie nehmen automatisch an der Verlosung teil, wenn Sie zwischen dem 30. September 2024 und 30. November 2024 eine Neuinvestition von mind. 5’000 Franken tätigen.

  • Ja, das Angebot gilt sowohl für Einzelzeichnungen als auch für Fondssparpläne. Für Fondssparpläne gilt der kumulierte Betrag von mind. 5'000 Franken während des Promotionszeitraums.

  • Nein, um promotionsberechtigt zu sein, dürfen Sie den Betrag nicht auf verschiedene Anlagelösungen aufteilen. Sie müssen mind. 5’000 Franken in eine einzige Anlagelösung als Einzelinvestition oder Fondssparplan einzahlen, damit Sie an der Verlosung teilnehmen können.

  • Relevant ist der einbezahlte/gezeichnete Betrag zum Zeitpunkt der Investition. Spätere Marktschwankungen werden nicht berücksichtigt.
  • Relevant ist der einbezahlte/gezeichnete Betrag zum Zeitpunkt der Investition. Allfällige Gebühren, die im Zusammenhang mit der Investition anfallen, sind für die Teilnahme an der Verlosung nicht relevant.