Handelsregistereintrag ändern: Das müssen Unternehmen beachten

04.11.2026

Ändern sich eingetragene Angaben eines Unternehmens, muss der Handelsregistereintrag entsprechend angepasst werden. Das betrifft beispielsweise Firmenadresse, Firmensitz, Firmenname, Firmenzweck oder eingetragene Personen. Welche Formalitäten und Unterlagen nötig sind, hängt von der Rechtsform und der Art der Änderung ab. Hier erfahren Sie, wann eine Änderung nötig ist und wie Sie dabei vorgehen.

In Kürze

  • Änderungen eingetragener Tatsachen müssen im Handelsregister nachgeführt werden. Welche Angaben zu Ihrem Unternehmen aktuell im Handelsregister eingetragen sind, können Sie im Zentralen Firmenindex (Zefix) prüfen.
  • Firmenadresse und Firmensitz sind nicht dasselbe. Zieht ein Unternehmen innerhalb derselben politischen Gemeinde um, ändert sich der Firmensitz nicht automatisch.
  • Die nötigen Formalitäten hängen von der Rechtsform und der Änderung ab. Bei einer GmbH oder AG kann beispielsweise zusätzlich eine Statutenänderung und öffentliche Beurkundung nötig sein.
  • Änderungen können beim zuständigen kantonalen Handelsregisteramt angemeldet werden. Zahlreiche Handelsregisteränderungen lassen sich zudem über EasyGov abwickeln.

Sie möchten zuerst klären, welche Bedeutung der Handelsregistereintrag für Ihr Unternehmen hat?

Im Blog «Handelsregistereintrag Schweiz: mühsame Pflicht oder Chance für Ihr Business?» erfahren Sie, wer sich ins Handelsregister eintragen muss, welche Angaben veröffentlicht werden und welche Rechte und Pflichten mit dem Eintrag verbunden sind.

Welche Änderungen müssen im Handelsregister eingetragen werden?

Änderungen können beispielsweise den Firmennamen, die Adresse, den Sitz, den Firmenzweck, eingetragene Personen, das Kapital oder die Revisionsstelle betreffen. 

Welche Angaben zu Ihrem Unternehmen aktuell im Handelsregister stehen, können Sie über den Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster Zentralen Firmenindex (Zefix) prüfen.

Quick-Check: Was hat sich geändert?

ÄnderungWas bedeutet das für den Handelsregistereintrag?
Änderung
Firmenadresse/Domizil
Was bedeutet das für den Handelsregistereintrag?
Ändert sich die eingetragene Adresse, muss sie im Handelsregister aktualisiert werden. Bleibt das Unternehmen in derselben politischen Gemeinde, ändert sich der Firmensitz dadurch nicht.
Änderung
Firmensitz
Was bedeutet das für den Handelsregistereintrag?
Zieht das Unternehmen in eine andere politische Gemeinde, ändert sich der Firmensitz. Bei einer GmbH oder AG müssen in diesem Fall auch die Statuten angepasst werden.
Änderung
Firmenname oder Firmenzweck
Was bedeutet das für den Handelsregistereintrag?
Die Änderung muss im Handelsregister eingetragen werden. Bei einer GmbH oder AG müssen bei einem neuen Firmennamen oder Firmenzweck auch die Statuten angepasst werden.
Änderung
Eingetragene Personen
Was bedeutet das für den Handelsregistereintrag?
Ein- und Austritte sowie Änderungen von eingetragenen Funktionen oder Zeichnungsberechtigungen müssen im Handelsregister nachgeführt werden.
Änderung
Kapital oder Revisionsstelle
Was bedeutet das für den Handelsregistereintrag?
Änderungen müssen nachgeführt werden, sofern sie eingetragene Tatsachen betreffen. Je nach Rechtsform und Änderung gelten zusätzliche Formalitäten.

Firmenadresse oder Firmensitz ändern: Wo liegt der Unterschied?

Die Firmenadresse bzw. das Domizil bezeichnet die Adresse, unter der Ihr Unternehmen erreichbar ist. Der Firmensitz bezeichnet dagegen die politische Gemeinde, in der das Unternehmen seinen Sitz hat.

Zieht beispielsweise eine GmbH innerhalb der Stadt Bern von einer Strasse an eine andere, ändert sich ihre Domiziladresse, nicht aber ihr Firmensitz Bern. Zieht sie dagegen in eine andere politische Gemeinde, handelt es sich um eine Sitzverlegung.

Bei einer GmbH oder AG ist der Sitz in den Statuten festgehalten. Wird er in eine andere politische Gemeinde verlegt, müssen deshalb auch die Statuten angepasst werden.

Gut zu wissen

Ist Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen, übernimmt PostFinance die neue Domiziladresse, sobald diese dort aktualisiert wurde.

Handelsregistereintrag beim Einzelunternehmen ändern

Einzelunternehmen müssen Änderungen von Angaben, die im Handelsregister eingetragen sind, nachführen. Dazu gehören insbesondere:

  • Änderung Firmenname
  • Änderung Firmenzweck
  • Änderung Domizil (Adresse)
  • Änderung Firmensitz
  • Änderung von zeichnungsberechtigten Personen

Welche Unterlagen für die Änderung erforderlich sind, hängt vom konkreten Änderungsfall ab.

Handelsregistereintrag bei GmbH und AG ändern

Auch bei einer GmbH oder AG müssen Änderungen von Angaben, die im Handelsregister eingetragen sind, nachgeführt werden. Dazu gehören je nach Rechtsform insbesondere:

  • Änderung des Firmennamens
  • Änderung des Firmenzwecks
  • Änderung des Domizils bzw. der Adresse
  • Änderung des Firmensitzes
  • Änderungen bei Gesellschafter:innen, Geschäftsführer:innen oder Verwaltungsrät:innen
  • Änderungen bei zeichnungsberechtigten Personen
  • Änderungen der Kapitalverhältnisse
  • Änderungen im Zusammenhang mit der Revisionsstelle

Betrifft die Änderung eine Angabe, die auch in den Statuten festgehalten ist, müssen zusätzlich die Statuten angepasst werden. Je nach Rechtsform und Änderung ist dafür eine öffentliche Beurkundung erforderlich.

Wie können Sie den Handelsregistereintrag ändern?

Änderungen können Sie beim zuständigen kantonalen Handelsregisteramt anmelden. Zahlreiche Handelsregisteränderungen lassen sich zudem über EasyGov abwickeln. Welche Unterlagen und Formalitäten erforderlich sind, hängt von der Änderung und der Rechtsform Ihres Unternehmens ab.

Änderungen des Handelsregistereintrags melden Sie beim zuständigen kantonalen Handelsregisteramt an. Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von der Art der Änderung und der Rechtsform Ihres Unternehmens ab. Informieren Sie sich deshalb beim zuständigen Handelsregisteramt über die benötigten Unterlagen.

Bei einem Umzug hängt das Vorgehen davon ab, ob sich auch der Firmensitz ändert:

  • Umzug innerhalb derselben politischen Gemeinde: Der Firmensitz bleibt gleich. Ändert sich die eingetragene Adresse, muss diese beim zuständigen Handelsregisteramt nachgeführt werden.
  • Umzug in eine andere Gemeinde im selben Kanton: Der Firmensitz ändert sich. Die Änderung melden Sie beim Handelsregisteramt Ihres Kantons an.
  • Umzug in einen anderen Kanton: Die Sitzverlegung melden Sie beim Handelsregisteramt des neuen Sitzkantons an. Die beteiligten Handelsregisterämter stimmen den Kantonswechsel untereinander ab.

Auf der Onlineplattform Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster EasyGov können bereits im Handelsregister eingetragene Unternehmen folgende Mutationen ausführen:

  • Firmenänderung (Unternehmensbezeichnung)
  • Zweckänderung
  • Sitzänderung
  • Hinzufügen, Löschen und Mutieren von Gesellschafter:innen bei einer GmbH
  • Änderung der Zusammensetzung des Verwaltungsrats einer AG
  • Änderung der Zusammensetzung der Geschäftsführung einer GmbH
  • Allgemeine Statutenänderungen
  • Löschen von Unternehmen aus dem Handelsregister
  • Wechsel der Revisionsstelle

Je nach Mutation sind unterschiedliche Angaben und Unterlagen erforderlich. EasyGov führt Sie durch die entsprechenden Schritte.

Geschäftsdaten bei PostFinance verwalten

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Häufige Fragen zum Ändern des Handelsregistereintrags in der Schweiz

  • Eine konkrete Frist in Tagen nennt Art. 933 OR dafür nicht. Änderungen sind allerdings ohne Verzug beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden.

  • Die Kosten hängen von der Art der Änderung und den erforderlichen Formalitäten ab. Zusätzlich zur Eintragungsgebühr können beispielsweise Kosten für eine öffentliche Beurkundung oder Beglaubigung anfallen. Die Nutzung von EasyGov selbst ist kostenlos, Gebühren des Handelsregisters fallen auch bei einer Anmeldung über EasyGov an.

  • Ja. Über Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster EasyGov können bereits eingetragene Unternehmen verschiedene Handelsregisteränderungen online abwickeln, beispielsweise Änderungen von Firma, Zweck oder Sitz sowie personelle Änderungen bei GmbH und AG. Welche Schritte erforderlich sind, hängt von der gewünschten Änderung ab.

  • Wer eine Änderung anmelden darf, hängt von der Rechtsform und der Art der Änderung ab. Neben den dafür berechtigten Personen des Unternehmens kann auch eine bevollmächtigte Drittperson, beispielsweise eine Treuhandgesellschaft, die Anmeldung vornehmen. Die dafür erforderliche Vollmacht muss von zeichnungsberechtigten Mitgliedern des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans gemäss ihrer Zeichnungsberechtigung unterzeichnet werden.

  • Nein. Der Firmensitz entspricht der politischen Gemeinde, in der das Unternehmen seinen Sitz hat. Zieht das Unternehmen innerhalb derselben Gemeinde um, ändert sich nur die Adresse bzw. das Rechtsdomizil. Bei einem Umzug in eine andere politische Gemeinde muss dagegen auch der Firmensitz geändert werden.

Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Die Anforderungen an Änderungen im Handelsregister können je nach Rechtsform und Art der Änderung unterschiedlich sein und sich ändern. Prüfen Sie bei Bedarf die aktuell geltenden Bestimmungen oder wenden Sie sich an das zuständige Handelsregisteramt bzw. eine Fachperson.

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