Offenlegungen

Die Offenlegung der Eigenmittel basiert auf FINMA-RS 2008/22 (ab 31.12.2017: FINMA-RS 2016/1) «Offenlegung Banken», welche Form, Zeitpunkt und Fristen der Offenlegung umschreibt:

  • Die «Offenlegung Eigenmittel» gemäss Vorgaben für alle Banken wird halbjährlich im Internet publiziert. Die Offenlegung per Jahresende ist innerhalb von vier Monaten, die Offenlegung des Zwischenabschlusses innerhalb von zwei Monaten nach Abschlusstermin zu veröffentlichen.
  • Die «Offenlegung Eigenmittel aus Systemrelevanz» wird quartalsweise im Internet publiziert. Die Offenlegung ist innerhalb von zwei Monaten nach Abschlusstermin zu veröffentlichen.

Die Offenlegung der klimabezogenen Finanzrisiken gemäss FINMA-Rundschreiben 2016/1 «Offenlegung – Banken» wird im Nachhaltigkeitsbericht 2024 veröffentlicht.

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