Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt sind alle PostFinance-Kund:innen mit Wohnsitz in der Schweiz, die zwischen dem 13. Oktober und dem 23. November 2025 eine der folgenden Anlagelösungen eröffnen und mindestens 25'000 Franken (netto) investieren:

  • E-Vermögensverwaltung
  • Anlageberatung Plus
  • Fondsberatung Basis
  • Selfservice Fonds

Teilnahmeberechtigt sind auch alle PostFinance-Kund:innen mit einer bestehenden Anlagelösung (E-Vermögensverwaltung, Anlageberatung Plus, Fondsberatung Basis oder Selfservice Fonds), die zwischen dem 13. Oktober und dem 23. November 2025 mindestens 25'000 Franken zusätzlich investieren.

PostFinance behält sich vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschliessen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, wie u. a. Manipulation beim Zugang zur Promotion, Verstoss gegen die Teilnahmebedingungen, falsche oder irreführende Angaben.

Die Anlagelösung muss drei Monate, bis zum 23. Februar 2026, aktiv und das Kapital investiert sein. Es zählt das im Promotionszeitraum investierte Kapital, unabhängig von Wertschwankungen, abzüglich allfälliger Rücknahmen.

Die Auszahlung der Gutschrift erfolgt bis zum 31. März 2026 auf Ihr Anlagekonto der Anlagelösung E-Vermögensverwaltung oder Anlageberatung Plus bzw. auf Ihr Referenzkonto der Anlagelösung Fondsberatung Basis oder Selfservice Fonds. Falls das Gutschriftskonto nicht der Promotionswährung entspricht, erfolgt die Auszahlung, sofern möglich, auf ein Konto in Schweizer Franken.

Die 25'000 Franken gelten pro Anlagelösung und es ist nicht möglich, den Betrag auf mehrere Anlagelösungen aufzuteilen.

Allfällige Rücknahmen aus dem Anlagevermögen ab 13. Oktober 2025 werden von der Investition abgezogen. Die Nettoinvestition muss somit mindestens 25'000 Franken betragen.

Jede Kund:in kann pro Kundenstamm maximal einmal von dieser Promotion profitieren.

Häufige Fragen

  • Nein, Sie können maximal einmal pro Kundenstamm von dieser Promotion profitieren, wenn Sie zwischen dem 13. Oktober und dem 23. November 2025 eine Anlagelösung eröffnen oder in eine bestehende Anlagelösung investieren. Der Anlagebetrag von mindestens 25'000 Franken muss einbezahlt werden, und die Anlagelösung muss bis zum 23. Februar 2026 aktiv und das Kapital investiert sein.

  • Das Angebot gilt in beiden Fällen. Sie können die Anlagelösungen entweder selbstständig via E-Finance oder in der PostFinance-Filiale zusammen mit einer Berater:in eröffnen.

  • Das Angebot gilt pro Kundenstamm. Sie können eine Anlagelösung deshalb sowohl auf eine Einzelkundenbeziehung als auch auf eine Partnerkundenbeziehung bzw. auf ein Partnerdepot eröffnen oder führen. Weitere Teilnahmebedingungen zu den einzelnen Produkten und Merkblätter zu den Anlagelösungen finden Sie unter Informationen zum Anlegen.

  • Ja, wenn Sie bereits eine Anlagelösung (E-Vermögensverwaltung, Anlageberatung Plus, Fondsberatung Basis oder Selfservice Fonds) haben und zwischen dem 13. Oktober und dem 23. November 2025 in der gleichen Anlagelösung 25’000 Franken investieren, erhalten Sie ebenfalls eine Gutschrift von 500 Franken. Allfällige Rücknahmen aus dem Anlagevermögen ab 13. Oktober 2025 werden abgezogen. Der Nettoinvestitionsbetrag muss zwischen dem 13. Oktober und dem 23. November 2025 mindestens 25'000 Franken betragen, und das Kapital muss bis zum 23. Februar 2026 investiert sein.

  • Nein, das Angebot gilt nicht, wenn Sie Geld von einer Anlagelösung in eine andere Anlagelösung transferieren. Sie nehmen automatisch an der Verlosung teil, wenn Sie zwischen dem 13. Oktober und dem 23. November 2025 eine Neuinvestition von mindestens 25’000 Franken tätigen.

  • Ja, das Angebot gilt sowohl für Einzelzeichnungen als auch für Fondssparpläne. Für Fondssparpläne gilt der kumulierte Betrag von mindestens 25'000 Franken während des Promotionszeitraums.

  • Nein, um promotionsberechtigt zu sein, dürfen Sie den Betrag nicht auf verschiedene Anlagelösungen aufteilen. Sie müssen mindestens 25’000 Franken in eine einzige Anlagelösung als Einzelinvestition oder Investition in einen Fondssparplan einzahlen, damit Sie an der Verlosung teilnehmen können. 

  • Relevant ist der einbezahlte/gezeichnete Betrag zum Zeitpunkt der Investition. Allfällige Gebühren, die im Zusammenhang mit der Investition anfallen, sind für die Teilnahme an der Verlosung nicht relevant.

  • Relevant ist der einbezahlte/gezeichnete Betrag zum Zeitpunkt der Investition. Allfällige Gebühren, die im Zusammenhang mit der Investition anfallen, sind für die Teilnahme an der Verlosung nicht relevant.