Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt sind alle PostFinance-Kund:innen mit Wohnsitz in der Schweiz, die zwischen dem 16. März 2026 und 12. April 2026 mindestens 25'000 Franken (netto) in eine der folgenden Anlagelösungen investieren:

  • E-Vermögensverwaltung
  • Anlageberatung Plus
  • Fondsberatung Basis
  • Selfservice Fonds
  • Vorsorgefonds

Bestehende Kund:innen können den Betrag in eine bestehende oder neu eröffnete Anlagelösung investieren. Kund:innen, die noch über keine Anlagelösung verfügen, müssen zuerst eine Anlagelösung eröffnen.

PostFinance behält sich vor, Personen nach eigenem Ermessen von der Teilnahme auszuschliessen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, insbesondere bei Manipulation im Zusammenhang mit der Promotion, Verstoss gegen diese Teilnahmebedingungen oder falschen bzw. irreführenden Angaben.

Die Anlagelösung muss für eine Mindestdauer von drei Monaten, bis zum 13. Juli 2026, aktiv und das Kapital investiert sein. Massgebend ist das im Promotionszeitraum investierte Kapital, unabhängig von allfälligen Wertschwankungen, abzüglich etwaiger Rücknahmen. Rücknahmen aus der Anlagelösung ab 16. März 2026 werden von der Investitionssumme abgezogen. Die Nettoinvestition in die Anlagelösung muss mind. 25'000 Franken betragen.

Die Mindestinvestition von 25'000 Franken gilt pro Anlagelösung und kann weder auf mehrere Anlagelösungen aufgeteilt noch kumuliert werden.

Pro Kundenstamm kann jede Kund:in höchstens einmal von dieser Promotion profitieren.

Die Auszahlung der Gutschrift von 500 Franken (netto) erfolgt bis 31. August 2026 auf das Anlagekonto der Anlagelösungen E-Vermögensverwaltung und Anlageberatung Plus bzw. auf das Referenzkonto der Anlagelösungen Fondsberatung Basis und Selfservice Fonds. Bei Vorsorgefonds erfolgt die Auszahlung der Gutschrift auf ein Privat- oder Sparkonto der teilnehmenden Person bei PostFinance in der Währung Schweizer Franken. Verfügt die Kund:in über kein entsprechendes Konto, behält sich PostFinance vor, die Auszahlung aufzuschieben, bis die Kund:in ein solches Konto eröffnet hat.

Die Promotion ist keine Aufforderung oder Empfehlung zum Erwerb bestimmter Anlagedienstleistungen und Finanzinstrumente. Die Promotion berücksichtigt weder die spezifischen oder künftigen Anlageziele noch die steuerliche oder finanzielle Lage oder die individuellen Bedürfnisse der einzelnen Kund:innen und ist daher keine geeignete Grundlage für Investmententscheide. Der Kurs, der Wert und der Ertrag von Anlagen können schwanken. Investitionen in Finanzinstrumente unterliegen gewissen Risiken und garantieren nicht die Erhaltung des investierten Kapitals oder eine Wertsteigerung. Sämtliche durch die PostFinance angebotenen Anlagedienstleistungen und Finanzinstrumente stehen US-Personen und anderen Personen mit Wohnsitz oder Steuerpflicht ausserhalb der Schweiz nicht zur Verfügung und werden diesen weder angeboten noch verkauft oder ausgeliefert.

Häufige Fragen

  • Nein, Sie können maximal einmal pro Kundenstamm von dieser Promotion profitieren, wenn Sie zwischen dem 16. März 2026 und 12. April 2026 eine Anlagelösung eröffnen oder in eine bestehende Anlagelösung investieren. Der Anlagebetrag von mind. 25'000 Franken muss einbezahlt werden und die Anlagelösung bis zum 13. Juli 2026 aktiv und das Kapital investiert sein.

  • Ja, das Angebot gilt in beiden Fällen. Sie können die Anlagelösungen sowohl selbstständig via E-Finance als auch in einer PostFinance-Filiale zusammen mit einer Berater:in eröffnen.

  • Das Angebot gilt pro Kundenstamm. Sie können eine Anlagelösung deshalb sowohl auf eine Einzelkundenbeziehung als auch auf eine Partnerkundenbeziehung bzw. auf ein Partnerdepot eröffnen oder führen. Weitere Teilnahmebedingungen zu den einzelnen Produkten und Merkblätter zu den Anlagelösungen finden Sie unter Informationen zum Anlegen.

  • Ja, wenn Sie bereits eine Anlagelösung (E-Vermögensverwaltung, Anlageberatung Plus, Fondsberatung Basis, Selfservice Fonds oder Vorsorgefonds) haben und zwischen dem 16. März 2026 und 12. April 2026 in der gleichen Anlagelösung 25’000 Franken investieren, erhalten Sie ebenfalls eine Gutschrift von 500 Franken. Allfällige Rücknahmen aus dem Anlagevermögen ab 16. März 2026 werden abgezogen. Der Nettoinvestitionsbetrag muss zwischen dem 16. März 2026 und 12. April 2026 mind. 25'000 Franken betragen und das Kapital bis zum 13. Juli 2026 investiert sein.

  • Nein, das Angebot gilt nicht, wenn Sie Geld von einer Anlagelösung in eine andere Anlagelösung transferieren. Sie profitieren von der Gutschrift, wenn Sie zwischen dem 16. März 2026 und 12. April 2026 eine Neuinvestition von mind. 25’000 Franken tätigen.

  • Ja, das Angebot gilt sowohl für Einzelzeichnungen als auch für Fondssparpläne. Für Fondssparpläne gilt der kumulierte Betrag von mind. 25'000 Franken während des Promotionszeitraums.

  • Nein, um promotionsberechtigt zu sein, dürfen Sie den Betrag nicht auf verschiedene Anlagelösungen aufteilen. Sie müssen mind. 25’000 Franken in eine einzige Anlagelösung als Einzelinvestition oder Fondssparplan einzahlen, damit Sie die Gutschrift von 500 Franken erhalten.

  • Relevant ist der einbezahlte/gezeichnete Betrag zum Zeitpunkt der Investition. Spätere Marktschwankungen werden nicht berücksichtigt.

  • Relevant ist der einbezahlte/gezeichnete Betrag zum Zeitpunkt der Investition. Allfällige Gebühren die im Zusammenhang mit der Investition anfallen sind für die Gutschrift von 500 Franken nicht relevant.