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Erstellt am 26.06.2019 | Aktualisiert am 26.06.2024

Sie möchten einen Verein gründen? Das sind die wichtigsten To-dos

Was ist bei der Vereinsgründung zu beachten? Wie viele Personen braucht es dazu? Und was gehört in die Statuten eines Vereins? Roman Baumann Lorant, Anwalt für Schweizer Vereins- und Stiftungsrecht, kennt die rechtlichen Grundlagen und liefert Empfehlungen für die erfolgreiche Gründung eines Vereins. Hier sind die wichtigsten To-dos – inklusive Checkliste.

In Kürze

  • Stellen Sie sicher, dass der Verein die richtige Rechtsform für Ihr Vorhaben ist, besonders wenn Sie einen ideellen Zweck verfolgen.
  • Finden Sie engagierte Mitglieder, die bereit sind, Ämter zu übernehmen und aktiv mitzuwirken.
  • Erarbeiten Sie die Vereinsstatuten gezielt, um wichtige Elemente wie Gründungswillen, Zweck, Name, Sitz und die Finanzstruktur zu bestimmen.

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Ob im Sport, in der Kultur, in der Politik, in der Wissenschaft oder im Bereich der Wohltätigkeit: In der Schweiz existieren schätzungsweise rund 80’000 bis 100’000 Vereine. Wer selbst einen Verein gründen möchte, hat grundsätzlich einen grossen Handlungsspielraum. Denn das Gesetz macht uns die Vereinsgründung relativ leicht. Für die Gründung braucht es gemäss Schweizer Vereinsrecht schriftliche Statuten, die an einer Gründungsversammlung den Gründungsmitgliedern vorgelegt werden müssen. Sobald deren Annahme beschlossen wird, existiert der Verein. Und dennoch gibt es einiges zu beachten, damit es mit der Vereinsgründung (und dem späteren Vereinsleben) funktioniert.

  • Stellen Sie sicher, dass der Verein die richtige Rechtsform für Ihr Vorhaben ist

    Der Verein ist immer dann die geeignete Rechtsform, wenn ein Zusammenschluss von Personen gemeinsam einen ideellen, also nicht-wirtschaftlichen Zweck verfolgen will. Steht jedoch bei Ihrem Vorhaben die unternehmerische Absicht im Vordergrund, Gewinn zu erwirtschaften, oder ein grösseres Vermögen für einen bestimmten Zweck zur Verfügung zu stellen, kommt die Rechtsform des Vereins gemäss Gesetz nicht infrage. In diesen Fällen ist zum Beispiel eine GmbH oder eine AG bzw. eine Stiftung die richtige Wahl. Als Verein dürfen Sie aber durchaus ein «nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe» betreiben, also zum Beispiel ein Vereinslokal für Ihren Fussballclub, sofern dieses untergeordneter Natur ist und dazu dient, den Zweck des Vereins zu erfüllen. In solchen Fällen muss sich der Verein in der Regel ins Handelsregister eintragen lassen (siehe To-do 6).

  • Finden Sie für Ihre Vereinsidee engagierte Mitstreiter:innen

    Für die Gründung eines Vereins braucht es zwar gemäss überwiegender Rechtslehre nur zwei Personen. Um aber einen Verein am Leben zu erhalten, benötigen Sie als Gründer:innen engagierte Mitglieder. Denn schliesslich wollen Sie über eine längere Zeit gemeinsame Interessen pflegen oder sich miteinander für einen guten Zweck einsetzen. Je nach Grösse des Vereins sind Sie auch auf Personen angewiesen, die bereit sind, ein Amt zu übernehmen oder zum Beispiel bei einer Spendensammlung mitmachen. Beziehen Sie geeignete Personen bereits bei den Vorbereitungen zur Gründung eines Vereins, in der sogenannten Phase des Vorvereins, mit ein, in der unter anderem die Statuten erarbeitet werden.

  • Schälen Sie sorgfältig heraus, was Sie mit Ihrem Verein bezwecken

    Ähnlich wie bei der Gründung eines Unternehmens ist es auch bei einem Verein zentral, den Zweck der Vereinigung herauszuschälen. Der Zweck beschreibt die Idee des Vereins und dessen Tätigkeitsgebiet und er ist der Grund, weshalb der Verein überhaupt ins Leben gerufen wird. Beispiele, wie der Vereinszweck ausformuliert werden kann, finden Sie auf den Websites von bereits bestehenden Vereinen wie beispielsweise dem Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster Verein Kinderkrippe Auzelg oder der Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster Musikgesellschaft Cham (willkürlich ausgewählte Vereine).

  • Geben Sie Ihrem Verein einen guten Namen

    Bei der Namensgebung haben Sie weitgehend freie Hand. Auch der Hinweis auf die Rechtsform des Vereins ist nicht zwingend notwendig. Achten Sie aber darauf, dass der Vereinsname nicht täuschend ist und sich von anderen, bereits existierenden Vereinsnamen klar unterscheidet. Dabei hilft die Internetrecherche oder ein Blick ins Handelsregister (Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster zefix.ch), in dem jedoch nur jene Vereine zu finden sind, die gesetzlich zur Eintragung verpflichtet sind oder die sich «freiwillig» haben eingetragen lassen.

  • Erarbeiten Sie die Vereinsstatuten sorgfältig

    Grundordnung, an die sich die Mitglieder und der Vorstand zu halten haben. Entsprechend wichtig ist eine sorgfältige Aufbereitung – angepasst an die Bedürfnisse des eigenen Vereins. Diese Arbeit ist eine Kernaufgabe bei der Vereinsgründung. Nur wenn ein Verein schriftliche Statuten vorlegen kann, ist er rechtsgültig. Doch was muss in den Statuten gemäss Gesetz zwingend oder fakultativ geregelt werden?

    Gesetzlicher Mindestinhalt der Statuten eines Vereins

    • Wille: Die Statuten müssen den Willen, als Verein zu existieren, zum Ausdruck bringen
    • Zweck: Die Statuten müssen den Zweck des Vereins beschreiben
    • Name und Sitz des Vereins: Die Statuten müssen den Namen und den Sitz des Vereins festlegen
    • Organisation: Die Statuten müssen die Organe des Vereins nennen
    • Mittel: Die Statuten müssen die wesentlichen Angaben über die Finanzierung der Zweckerfüllung enthalten

    Weitere Elemente in den Vereinsstatuten

    • Mittelbeschaffung: Festlegung, wie die Mittel zur Erfüllung des Vereinszwecks beschafft werden (z. B. über Mitgliederbeiträge, Spenden, Barbetrieb bei Events usw.)
    • Organisation des Vereins: Gesetzlich vorgesehen sind die Vereinsversammlung als oberstes Organ des Vereins, der Vorstand als Exekutiv- und Ausführungsorgan, und – falls der Verein in das Handelsregister eingetragen werden muss – eine Revisionsstelle. Ansonsten sind Vereine bei der Ausgestaltung der Organisation frei. Sinnvoll sind Angaben zu den Aufgaben und Kompetenzen der einzelnen Organe sowie zu ihrer Funktionsweise (Einberufung, Beschlussfassung usw.)
    • Haftung für Verbindlichkeiten: Grundsätzlich haftet für Verbindlichkeiten ausschliesslich das Vereinsvermögen
    • Mitgliedschaft: Definition, welche Mitglieder in den Verein aufgenommen werden, wer dafür zuständig ist, wie die Mitgliederbeiträge ausgestaltet und zu erheben sind, wie Austritte zu regeln sind
  • Klären Sie ab, ob Sie sich als Verein ins Handelsregister eintragen lassen müssen

    Vereine müssen unter folgenden Bedingungen ins Handelsregister eingetragen werden:

    Ein Verein führt zu seiner Zweckerfüllung ein kaufmännisches Gewerbe (siehe To do 1) oder ein Verein ist revisionspflichtig. Dies ist dann der Fall, wenn ein Verein zwei der nachstehenden Grössen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreitet:

    • Bilanzsumme von CHF 10 Mio.
    • Umsatzerlös von CHF 20 Mio.
    • 50 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt

    Gut zu wissen

    Die Eintragung des Vereins ins Handelsregister hat immer am Sitz des Vereins zu erfolgen. Und Vereine, die von Gesetzes wegen im Handelsregister eingetragen sind, unterliegen der ordentlichen Buchführungspflicht.

  • Berufen Sie rechtzeitig eine Gründungsversammlung ein

    Berufen Sie rechtzeitig eine Gründungsversammlung ein (siehe Checkliste). An der konstituierenden Gründungsversammlung werden die Statuten genehmigt und die in den Statuten vorgesehenen Organe gewählt. Zudem können an der Gründungsversammlung auch bereits die Verteilung weiterer Funktionen (z. B. Präsident:in, Aktuar:in, Kassier:in usw.) vorgenommen und im Protokoll festgehalten werden. Grundsätzlich sind im Protokoll folgende Punkte festzuhalten:

    • Formelles (Nennung des Vorsitzenden sowie der Protokollführer:in der Gründungsversammlung)
    • Namentliche Nennung der Gründungsmitglieder oder Verweis auf beigeheftete Präsenzliste
    • Gründungsbeschluss (Wille, einen Verein nach Art. 60 ff. ZGB zu gründen, Vereinsname und Vereinszweck)
    • Genehmigung der Statuten
    • Wahl des Vorstandes und allenfalls der Revisionsstelle sowie weiterer Funktionen

    Folgende Dokumente helfen Ihnen bei der Erstellung des Gründungsprotokolls:

Checkliste zur Vereinsgründung

Beachten Sie im Zusammenhang mit der Vereinsgründung die folgenden Punkte:

Vorabklärungen

Klären Sie ab, ob Sie potenziell genügend Mitglieder für Ihren Verein finden.

Vorbereitung

  • Stellen Sie eine Vorbereitungsgruppe zusammen
  • Definieren Sie mit Ihren Mitgründungsmitgliedern den Vereinszweck, den Vereinsnamen und die Statuten
  • Entscheiden Sie sich für ein Vereinskonto, das Ihren Bedürfnissen entspricht (dieses kann erst mit dem Vorweisen des Gründungsprotokolls und den schriftlichen Statuten eröffnet werden)
  • Fragen Sie Personen für mögliche Aufgaben und Rollen (z. B. Vorstandsmitglied) an
  • Bereiten Sie die Gründungsversammlung vor
  • Klären Sie ab, ob für Ihren Verein die Pflicht zur Handelsregistereintragung besteht (Art. 61 Abs. 2 ZGB). Zwingend ist ein Eintrag, wenn der Verein ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt oder revisionspflichtig ist (Art. 69b ZGB)
  • Klären Sie ab, ob Ihr Verein Versicherungen benötigt, und falls ja, welche (z. B. Haftpflicht-, Sach- oder Fahrzeugversicherung usw.)
  • Erstellen Sie rechtzeitig ein realistisches Budget für Ihren Verein
  • Prüfen Sie, ob Ihr Verein die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung wegen Gemeinnützigkeit erfüllt und reichen Sie gegebenenfalls ein entsprechendes Vorprüfungsgesuch bei der zuständigen Steuerverwaltung ein

Mehr erfahren zum Thema «Vereine und Steuern» in unserem Businessblog-Beitrag «Müssen Vereine Steuern bezahlen?»

Gründungsversammlung

  • Erstellen Sie eine Traktandenliste
  • Bereiten Sie eine Präsenzliste vor
  • Suchen Sie einen Ort für die Gründungsversammlung
  • Laden Sie die Gründungsmitglieder zur Gründungsversammlung ein (mit Traktandenliste und wenn möglich mit Statutenentwurf)
  • Legen Sie fest, wer z.B. die Begrüssung übernimmt, wer den Vereinszweck erläutert, wer fürs Tagespräsidium und die Protokollführung vorgeschlagen wird
  • Führen Sie die Versammlung gemäss Traktandenliste durch (z. B. Wille zur Vereinsgründung festhalten, Statutenentwurf beraten und genehmigen, Organe gemäss Statuten wählen usw.)
  • Führen Sie die Gründungsmitglieder im Protokoll auf oder heften Sie die Präsenzliste an das Protokoll an
  • Lassen Sie das Protokoll durch den Tagespräsidenten und den Protokollführer unterzeichnen

Gut zu wissen

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Über den Experten

Profil Roman Baumann

Dr. iur. Roman Baumann Lorant ist Rechtsanwalt in der Advokatur Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster Altenbach Baumann Bloch Stadler in Dornach. Er ist unter anderem spezialisiert auf Vereins- und Stiftungsrecht und lehrt auf diesem Gebiet an der Juristischen Fakultät der Universität Basel. Auf seiner eigenen Website Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster stiftungen-vereine.ch umschreibt er seinen Ansatz als Anwalt im Stiftungs- und Vereinsrecht und verweist auf verschiedene Publikationen und Beiträge zu diesem Thema. Hier geht es zu seinem Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster X-Profil.

 

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