Die Teilnahme an der Promotion der Veranstalterin PostFinance AG (nachfolgend PostFinance genannt) richtet sich nach den nachstehend aufgeführten Bedingungen. Mit der Teilnahme akzeptieren die Teilnehmer:innen diese Teilnahmebedingungen.
Sie befinden sich hier:
Teilnahmebedingungen
Dauer der Promotion
Die Dauer der Promotion erstreckt sich vom 01. Juni 2026 bis zum 12. Juli 2026. Wer in diesem Zeitraum ein SmartKids Bankpaket bei PostFinance eröffnet, erhält im September eine Kontogutschrift über 50 Franken direkt auf sein neues Konto ausbezahlt. Das Angebot ist bei der Eröffnung des ersten SmartKids Bankpakets einmalig während des angegebenen Zeitraums gültig.
Die Kontogutschrift in der Höhe von 50 Franken kann nur erhalten, wer die Berechtigungsvoraussetzungen für das Bankpaket SmartKids erfüllt.
Kontaktpunkt Kontoeröffnung
Es spielt keine Rolle, wie oder wo das jeweilige Bankpaket eröffnet wird; online über postfinance.ch,in der PostFinance App, bei einer PostFinance Filiale oder in einer Poststelle. Die Kontogutschrift in der Höhe von 50 Franken wird jedem Neukunden geschenkt, der während dieser Zeit ein SmartKids Bankpaket eröffnet.
Die Kriterien für das Bankpaket sind im Folgenden aufgeführt:
Voraussetzungen für das Bankpaket SmartKids
Teilnahmeberechtigt sind alle in der Schweiz wohnhaften natürlichen Personen zwischen 0 und 11 Jahren.
Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten der Teilnehmenden werden ausschliesslich zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung der Promotion gespeichert und genutzt. PostFinance weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten der Teilnehmenden ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden.
Schlussbestimmungen
PostFinance schliesst jegliche Haftung im Zusammenhang mit der Promotion aus, soweit gesetzlich zulässig. PostFinance hat jederzeit das Recht, die Kampagne vor dem 12. Juli 2026 aufzuheben. Über die Promotion wird keine Korrespondenz geführt. Es besteht kein Auskunftsrecht für die Teilnehmenden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Promotion unterliegt schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern.