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Erstellt am 24.08.2021 | Aktualisiert am 23.10.2024

Versicherung wechseln: In diesen Fällen können Sie kündigen

Denken Sie darüber nach, Ihre bestehende Versicherung zu kündigen? Wir zeigen Ihnen, wann und wie Sie richtig kündigen.

In Kürze

  • Sie können Ihre Versicherung kündigen, wenn das Vertragsende erreicht ist, bei einer Prämienerhöhung, nach einem Schadensfall oder bei Doppelversicherungen.
  • Ein Wechsel ist auch beim Kauf eines neuen Fahrzeugs oder bei einem Halterwechsel problemlos möglich.
  • Kündigen Sie immer schriftlich, rechtzeitig und idealerweise per Einschreiben, um eine automatische Vertragsverlängerung zu vermeiden.

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Vielleicht bietet ein anderer Versicherer dieselben Leistungen günstiger an, vielleicht entspricht eine alternative Versicherungslösung Ihren Vorstellungen besser oder vielleicht haben Sie erfahren, dass Ihr Anbieter die Prämien erhöhen wird: Es gibt verschiedene Gründe, seine Versicherung zu wechseln. Doch worauf muss man achten, wenn man kündigen will?

Unter diesen Umständen können Sie Ihre bestehende Versicherung kündigen

Per Ende der Vertragsdauer

Ihre aktuelle Versicherung können Sie auf jeden Fall per Vertragsende kündigen. Dabei fällt das Ende der Vertragsdauer nicht zwingend auf das Jahresende. Ausschlaggebend ist das Datum des Vertragsabschlusses. Die Kündigungsfrist kann je nach Anbieter und Vertrag variieren. Daher empfiehlt es sich, die Police vor einem geplanten Wechsel bzw. einer Kündigung genau zu prüfen.

Tipp

Eine Erinnerung im Kalender kann helfen, damit der Kündigungstermin nicht vergessen geht. Sie haben eventuell auch die Möglichkeit, schon früher – in der Regel maximal ein Jahr im Voraus – auf den Termin hin zu kündigen. Klären Sie das mit Ihrer bestehenden Versicherung ab.

Bei einer Prämienerhöhung

Wenn die Versicherungsgesellschaft die Prämien auf das neue Versicherungsjahr verändert, dürfen Sie auf das Ende des aktuellen Versicherungsjahres kündigen.

Nach einem Schadensfall

Wenn ein Schadensfall eintritt, können Sie den Vertrag kündigen, sobald die Versicherungsleistung ausbezahlt worden ist. Die bereits bezahlte Prämie wird Ihnen anteilsmässig zurückerstattet, ausser im ersten Versicherungsjahr.

Bei Doppelversicherungen

Ziehen Sie mit Ihrer Partner:in zusammen, sollten Sie nur eine Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung weiterführen. Doppelt versichert zu sein ist nicht nur teuer, es kann im Schadensfall auch zu Problemen führen. Kontaktieren Sie die Versicherungen, um einen Vertrag aufzulösen.

Autoversicherung – Beim Kauf eines neuen Fahrzeugs oder einem Halterwechsel

Ohne Weiteres möglich ist ein Versicherungswechsel beim Fahrzeugkauf oder bei einem Halterwechsel. Die bereits bezahlte Prämie wird in diesen Fällen anteilsmässig zurückerstattet.

So kündigen Sie formal richtig

Policen haben zwar ein Vertragsende, das heisst aber nicht, dass der Vertrag dann auch wirklich endet. Ohne schriftliche Kündigung verlängert sich der Vertrag üblicherweise automatisch um ein weiteres Jahr. Kündigen Sie immer schriftlich – idealerweise per Einschreiben – und lassen Sie sich den Eingang der Kündigung schriftlich bestätigen. Entscheidend ist übrigens nicht der Poststempel, sondern das Empfangsdatum. Senden Sie die Kündigung daher frühzeitig ab und berücksichtigen Sie Feiertage und Ferienzeiten.

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